Was sind Globuli?
Umgangssprachlich werden Globuli mit homöopathischen Arzneien gleichgesetzt. Wer sich mit dem Herstellungsprozess homöopathischer Arzneien befassen will, muss genauer unterscheiden: Der Begriff Globuli bezeichnet nur ein Kügelchen aus Rohrzucker (Saccharose) oder Xylit (Cylitol), das in dieser Form keine homöopathische Wirkung aufweist. Eine solche Wirkung weisen Globuli erst nach dem sogenannten Imprägnierungsprozess auf. Bei diesem werden sie gemäß den Vorschriften des homöopathischen Arzneibuches (HAB) mit flüssigen homöopathischen Arzneien befeuchtet. Bei diesem Vorgang bleibt nach dem homöopathischen Verständnis der Heilimpuls der verwendeten Arznei auf den Zuckerkügelchen haften. Zusammenfassend lässt sich sagen: Globuli sind Trägerstoffe, die erst homöopathisch wirksam sind, wenn sie mit einer entsprechenden homöopathischen Arznei versehen worden sind. [1]
Das Homöopathische Arzneibuch (HAB)
Das Homöopathische Arzneibuch ist die Grundlage für die Herstellung homöopathischer Arzneien. Wer homöopathische Arzneien herstellen möchte, muss sich an seine Regeln halten. Im homöopathischen Arzneibuch finden sich Herstellungsvorschriften zu über 600 verschiedenen Arzneien der Homöopathie, der Anthroposophie und der Spagyrik [2]. Der Inhalt des Homöopathischen Arzneibuchs wird durch die Beschlüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission bestimmt [3][4].
Die Herstellung homöopathischer Arzneien
Wie oben dargestellt, können Globuli erst als homöopathisch wirksam bezeichnet werden, wenn sie mit einer homöopathischen Arznei besprüht werden. Doch wie wird diese Arznei gewonnen? Grundlage für eine homöopathische Arznei bildet die sogenannte Ausgangssubstanz. Diese kann pflanzlichen, tierischen, mineralischen oder chemischen Ursprungs sein. Das homöopathische Arzneibuch schreibt vor, wie diese Ausgangssubstanz für den weiteren Herstellungsprozess aufgearbeitet werden soll. In der Regel wird aus einem Teil Ausgangssubstanz und mehreren Teilen Alkohol eine sogenannte Urtinktur gewonnen. Je nachdem welcher Ausgangsstoff verwendet wird, gelten andere Vorschriften zur Herstellung der Urtinktur.
Nach dem Aufbereiten des Ausgangsstoffes erfolgt das sogenannte Potenzieren. Hierbei wird der Ausgangsstoff schrittweise verdünnt. Jeder Verdünnungsschritt unterliegt einem dynamischen Prozess. So werden alkoholische Lösungen zum Beispiel vor jeder weiteren Verdünnung mit einer festgelegten Zahl an Schlägen geschüttelt. Dieses Vorgehen geht auf den Gründer der Homöopathie, Samuel Hahnemann, zurück. Seine Vorgaben hinsichtlich des Potenzierens sind heute auch dem Homöopathischen Arzneibuch zu entnehmen [1].
Die Qualität eines homöopathischen Arzneimittels
Homöopathische Arzneimittel müssen wie andere Arzneien Qualitätsstandards entsprechen und regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Güte der Ausgangsstoffe und der daraus hergestellten Urtinkturen. Die jeweiligen Prüfkriterien werden dem homöopathischen Arzneibuch entnommen [1].
Bevor ein homöopathisches Mittel in Umlauf gebracht werden kann, muss es laut Arzneimittelgesetz (AMG) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert werden [5][6].
Fazit
Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel unterliegt strengen Vorschriften. Nur wenn diese eingehalten werden, kann die homöopathische Wirksamkeit des Arzneimittels gewährleistet werden. Für eine homöopathische Behandlung sollten also nur Homöopathika eingesetzt werden, die nach den Vorschriften des Homöopathischen Arzneibuchs hergestellt wurden.
Quellenangaben:
- Thomas Genneper, Andreas Wegener: Lehrbuch Homöopathie. Grundlagen und Praxis der klassischen Homöopathie, Haug Verlag, 3. Auflage, 2010, S. 382 - 416
- Deutscher Apotheker Verlag: „Andere Arzneibücher“, http://www.deutscher-apotheker-verlag.de/uploads/tx_crondavtitel/datei-datei/9783804727878_p.pdf
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Arzneibuch nach § 55 AMG, http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/ZulRelThemen/azBuch/10_azBuecher/_node.html
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): „ Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission“, http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/ZulRelThemen/azBuch/20_azBuchKomm/22_habKom/_node.html
- „Arzneimittelzulassung“, http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/_node.html
- „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)“, https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__38.html
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