Informationen

Als Salz der Schleimhäute ist Kalium chloratum vor allem dann indiziert, wenn die Schleimhäute im Körper durch Entzündungen gereizt und geschwollen sind. Dem Salz Nr. 4 wird dabei eine schützende und ausgleichende Wirkung zugeschrieben, v.a. wenn sich die Entzündung in einem Stadium befindet, in dem die Schleimhäute nicht mehr hochrot sind, sondern oft einen weißlichen Belag aufweisen, der beispielweise auch als Auswurf bei Schnupfen oder Husten abgesondert werden kann. Diese schützende und heilende Wirkung soll auch durch die Anregung der Drüsentätigkeit der Schleimhäute im Körper erzielt werden.

Nützlich ist das Kalium chloratum eventuell bei einer Vielzahl verschiedener Entzündungen im Körper: Von Entzündungen der Atemwege wie Schnupfen (Rhinitis), Husten (Tussis) oder Bronchitis über Magenschleimhautentzündungen (Gastritis) bis hin zu Blasen- (Zystitis) oder Darmentzündungen (z.B. Colitis) und vielem mehr.

Zusätzlich soll Kalium chloratum bei der Kontrolle von Übergewicht hilfreich sein, indem es Heißhunger dämpft. Dies soll vor allem dann funktionieren, wenn der Heißhunger durch Wasser reduziert werden kann.[3]

Darüber hinaus wird dem Salz Nr. 4 nachgesagt, dass es bei geplanten Impfungen als unterstützendes Mittel der Vor- und Nachsorge zuträglich sein kann.[4]

Einnahme

Als Globuli werden die Salze je halbstündlich vor oder nach den Mahlzeiten eingenommen. Die Kügelchen sollten dabei nicht zerbissen, sondern solange im Mund behalten werden, bis sie vollständig zergangen sind.[5]

Dosierung

Ab einem Alter von 12 Jahren können die Globuli ein- bis drei-mal täglich und pro Gabe je 5 Streukügelchen eingenommen werden.

Zeigt sich eine Besserung der Beschwerden, kann die Dosis reduziert werden.
Kinder ab 6 Jahren sollten nicht mehr als 2/3 der Erwachsenen-Dosis, jüngere Kinder maximal die Hälfte der Dosis erhalten.
Bei Säuglingen sollte nicht mehr als 1/3 der Erwachsenen-Dosis verabreicht werden.
Hier ist aber eine Absprache mit dem behandelnden Arzt sinnvoll und nötig.[6]

Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine Absprache mit einem Arzt immer in Erwägung gezogen werden soll! Besonders Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ sind hier in die Auswahl mit einzubeziehen.