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Die meisten Krankenkassen erstatten die Homöopathie

Über 70 von derzeit 110 Krankenkassen bieten inzwischen einen Homöopathie-Tarif an. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen es für die Kostenerstattung für Homöopathie gibt...

Homöopathie ist in Deutschland beliebt. Immer mehr Patientinnen und Patienten erwarten inzwischen von ihrem Arzt, dass er sie auch homöopathisch behandelt, wenn die Erkrankung dies zulässt. Auf diese Nachfrage haben sich auch die gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) eingestellt. Sie nutzen die gesetzliche Möglichkeit, im Rahmen eines freiwilligen Tarifs ihren Versicherten eine homöopathische Behandlung bei einem speziell ausgebildeten Vertragsarzt zu erstatten.

Über 70 von derzeit 110 Krankenkassen bieten inzwischen einen Homöopathie-Tarif an

Dies teilte der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) mit. Erstattet wird zunächst die ärztliche Behandlung, jedoch nicht die verordneten homöopathischen Arzneien. Diese werden zwar auch von 55 Kassen erstattet, Versicherte sollten aber darauf achten, dass sowohl die Therapie als auch die Arzneien von ihren Kassen übernommen werden.

Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten für eine Homöopathie-Behandlung:

  1. Sie sind bei einer teilnehmenden Kasse versichert
  2. Sie sind in Behandlung bei einem Vertragsarzt, der über das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) oder die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügt
  3. Ihr Vertragsarzt nimmt an den Krankenkassen-Verträgen teil.

Patienten, die regelmäßig eine homöopathische Behandlung in Anspruch nehmen, sollten ihre Krankenkasse daraufhin überprüfen. Erstattet die Kasse die Homöopathie nicht, kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen. Heilpraktiker-Leistungen sind ausgeschlossen, da GKVen sie nicht übernehmen dürfen.

Barmer und Techniker haben ein Pausenjahr für Homöopathie eingeführt. Die beiden größten Krankenkassen Deutschlands, die Techniker mit über 11 Millionen und die Barmer mit über 9 Millionen Versicherten, erstatten die Homöopathie schon seit vielen Jahren. Doch nun gibt es eine gravierende Änderung: Beide Kassen legen nach zwei Jahren der Homöopathie-Erstattung ein sogenanntes Pausenjahr ein. Das bedeutet für den Patient: In diesem Jahr muss er die homöopathische Behandlung aussetzen oder selber bezahlen. Die Barmer sieht darin kein Problem: „Das Aussetzen der Homöopathie-Erstattung nach zwei Jahren stellt nach unseren Erfahrungen für unsere Versicherten überhaupt kein Problem dar. Da ohnehin ausschließlich Vertragsärzte die homöopathische Behandlung durchführen, steht ihnen der Arzt weiterhin im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung. Zudem nutzen nach unseren Erkenntnissen viele Versicherte das zuvor erworbene Wissen in Sachen Homöopathie weiter.“ An den Homöopathie-Verträgen teilnehmende Ärzte sehen dieses Pausenjahr kritisch, da viele Patienteneine dauerhafte Behandlung benötigen, die nicht mal ausgesetzt werden kann. Dies gilt vor allem für chronisch kranke Patienten, oder für Patienten die zum Beispiel an einer Autoimmunerkrankung, an Rheuma, schwerem Asthma oder einer COPD leiden. Bei schwerwiegenden Erkrankungen hilft die erworbene Kenntnis über Homöopathie nicht weiter – wie auch, Patienten mit Bluthochdruck würden sich ja auch nicht während einer konventionellen Therapie selber behandeln. Eine andere Gruppe, bei der das Pausenjahr von Ärzten kritisch gesehen wird, sind Kinder. Aufgrund ihrer Entwicklung verändert sich ihr Gesundheitszustand besonders schnell. Fällt zum Beispiel ein Paukenerguss oder die Vergrößerung der Rachenmandel in diese Zeit, muss die Familie die Arztkosten entweder selber zahlen oder auf eine konventionelle Behandlung setzen. Diese ist für die Krankenkasse teurer und für das Kind belastender, da häufig durch eine homöopathische Therapie eine operative Entfernung der Rachenmandel (Polypen-OP) und das Legen von Paukenröhrchen verhindert werden kann.

Die Barmer wird die Homöopathie-Erstattung fortsetzen

Auf diesem Niveau wird die Barmer die Homöopathie-Erstattung fortsetzen, sagte ein Kassen-Sprecher dem BPH. Wie die Techniker Krankenkasse die Zukunft der Homöopathie sieht ist ungewiss, sie wollte sich auf Nachfrage des Patientenverbandes nicht äußern.

Service

Die meisten Homöopathie-Verträge hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen, eine Liste der teilnehmenden Kassen finden Sie hier:https://www.managementgesellschaft-dzvhae.de/selektivvertraege-homoeopathie-vertragsteilnehmer/teilnehmende-gesetzliche-krankenkassen/

Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) setzt sich u.a. für gute gesundheitspolitische Rahmenbedingen für Homöopathie-Patienten ein:https://www.bph-online.de/

Stand Feb. 2019


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