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Wer darf sich praktizierender Homöopath nennen?

Streng genommen darf sich niemand in Deutschland »praktizierender Homöopath« nennen. Die Bezeichnung „Homöopath“ wird oft verwendet, ist jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung.

Wer darf sich praktizierender Homöopath nennen?panthermedia.net © AnsonWas ist ein Homöopath?

Streng genommen darf sich niemand in Deutschland »praktizierender Homöopath« nennen. Die Bezeichnung „Homöopath“ wird oft verwendet, ist jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung. Zwei Berufsgruppen dürfen in Deutschland Homöopathie als Therapieform anbieten: Ärzte und Heilpraktiker. Beide werden, sofern sie die Homöopathie ausüben, umgangssprachlich bisweilen als Homöopath bezeichnet. Doch ein Arzt, der Homöopathie anbietet, bleibt ein Arzt. Dasselbe gilt für den Heilpraktiker.
Darf ein jeder Arzt oder Heilpraktiker homöopathisch tätig sein? Für beide Berufsgruppen gelten eigene Bestimmungen: Ärzten ist es erst nach einer einheitlichen Ausbildung erlaubt, homöopathisch zu therapieren. Diese wird von den Landesärztekammern vorgeschrieben und sichert, dass ein Arzt über ausreichend theoretisches und praktisches Wissen verfügt, bevor er homöopathisch tätig wird. Heilpraktiker dürfen frei wählen, welche homöopathische Ausbildung sie belegen möchten. Warum ist eine gut fundierte homöopathische Ausbildung so wichtig? Wie ist diese gestaltet?

Berufsbezeichnung Heilpraktiker

Patienten, die sich in Deutschland homöopathisch behandeln lassen möchten, haben die Wahl: Sie können einen homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker oder einen Arzt aufsuchen. Unter der Berufsbezeichnung „Arzt“ kann sich jeder etwas vorstellen. Doch was ist ein Heilpraktiker? Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, wenn auch nur in einem beschränkten Umfang. Grundlage für die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ ist das Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 [1]. Das statistische Bundesamt meldet zurzeit mehr als 4000 Heilpraktiker die in Deutschland in eigener Praxis tätig sind [2].
Das Berufsbild des Heilpraktikers ist in Europa einzigartig. In keinem anderen europäischen Land haben nicht-ärztliche Therapeuten vergleichbare Kompetenzen. Dem deutschen Heilpraktiker ähnliche Berufe existieren noch in der Schweiz [3]. In einigen anderen europäischen Ländern dürfen »Naturopathen« mit einer stark eingeschränkten Heilerlaubnis tätig sein.

Wer darf sich Heilpraktiker nennen?

Heilpraktiker darf sich nach deutschem Recht jeder nennen, der eine amtsärztliche Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt, die so genannte Heilpraktiker-Prüfung, besteht. Die Prüfung fragt die für den Beruf notwendigen medizinischen Grundkenntnisse ab [4].
Im Gegensatz zur amtsärztlichen Überprüfung ist die Ausbildung eines Heilpraktikers gesetzlich nicht geregelt. Die prüfungsrelevanten Kenntnisse können in einer Heilpraktikerschule erworben werden. Der Zeitraum und der Inhalt der Ausbildung unterscheiden sich je nach Ausbildungsinstitut: Die Angebote für Heilpraktiker-Ausbildungen reichen von Fern- oder Wochenendstudien bis hin zu dreijährigen Vollzeitausbildungen.

Qualitätsrichtlinien klassische Homöopathie für Heilpraktiker

Samuel Hahnemann© panthermedia.net / emkaplin
„Nur wer gemäß den Vorgaben Hahnemanns therapiert, übt die „klassische“ Homöopathie aus.

Wer als Heilpraktiker eine Praxis eröffnet, darf selbst wählen, welche naturheilkundlichen Therapieformen er anbietet. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht, darf er jedoch nur solche Methoden anwenden, über die er ein ausreichendes Fachwissen erworben hat [5]. Ähnlich wie Ärzte sind auch Heilpraktiker selbst dafür verantwortlich, ihre Kenntnisse durch Fortbildungen zu erweitern. Da hierfür noch keine gesetzlichen Standards gelten, werden von den verschiedenen Heilpraktiker-Fachverbänden Qualitätsrichtlinien empfohlen. Die Interessen der homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker werden durch den Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) vertreten [6]. Wer als Heilpraktiker die Homöopathie ausüben möchte, der kann als Qualitätsnachweis die Zertifikate des Bundes klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (BKHD) oder der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) erwerben. Der Träger dieser Qualitätsnachweise verfügt über ein umfassendes theoretisches und praktisches homöopathisches Wissen und richtet sich nach den Vorgaben des Homöopathie-Gründers Samuel Hahnemann. Nur wer nach dessen Lehre therapiert, gilt als Vertreter der „klassischen Homöopathie“, die sich vor allem durch die Einzelmittelgabe nach dem Ähnlichkeitsgesetz auszeichnet. Prinzipiell ist die Homöopathie-Ausbildung für Heilpraktiker also nicht geregelt [7][8]. Ein Patient sollte daher vor dem Besuch einer homöopathischen Heilpraktiker-Praxis nachfragen, ob der gewählte Heilpraktiker Träger einer der oben erwähnten Qualitätsnachweise ist.

Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ für Ärzte

Anders verhält es sich bei den Ärzten: Wer als homöopathischer Arzt tätig sein will, muss die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ erwerben. Diese ist ein geschützter Begriff, der erst nach einer einheitlichen Ausbildung und Prüfung verliehen wird. Die homöopathische Ausbildung für Ärzte ist in Deutschland als berufsbegleitende Weiterbildung organisiert. An medizinischen Universitäten wird die Lehre – bis auf wenige Einführungskurse – nicht angeboten [9]. Die Weiterbildung wird von Ärzten angeboten, die eine von den Landesärztekammern ausgestellte Weiterbildungsermächtigung besitzen. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ wenden ebenfalls die so genannte klassische Homöopathie an.

Qualitätssicherung der homöopathischen Ärzte

Arzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie© panthermedia.net / AppleEyesStudio
„Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ haben eine fundierte Ausbildung in der homöopathischen Lehre.“

Die Frage, wie die homöopathische Weiterbildung für Ärzte gestaltet sein soll, sorgte in den letzten Jahrzehnten für Diskussionen. Auf Anraten des deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), beschloss der 106. deutsche Ärztetag 2003 eine Anhebung der Weiterbildungszeit für die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“. Fortan sollten 300 Stunden praktische Fallbearbeitung und 240 Stunden Theoriestudium nötig sein, um die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ zu erhalten [10]. Da der zeitliche Umfang einer solchen Weiterbildung eine große Belastung für Ärzte sein würde, beschlossen die zuständigen Landesärztekammern die Ausbildungszeit auf die bereits vor 2003 üblichen 160 Theorie- und 100 Praxisstunden zu beschränken. Für das Land Berlin gelten Sonderregelungen. Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ blieben weiterhin ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine Anerkennung als Facharzt [11][12][13]. Nach Erlangen der Zusatzbezeichnung ist das regelmäßige Absolvieren von Fortbildungsveranstaltungen verpflichtend.

Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte

Der deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bietet Ärzten, die eine umfassendere Ausbildung genießen möchten, seit 2004 das so genannte „Homöopathie-Diplom“ an. Es handelt sich hierbei um eine dreijährige, berufsbegleitende Ausbildung mit einem erheblich größeren inhaltlichen Umfang, der die bereits 2003 geforderten 300 Praxis- und 240 Theoriestunden berücksichtigt [14][15].

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Video: Der deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) organisiert regelmäßig auch Homöopathie-Kongresse

Durch die vergleichbar geringere Ausbildungszeit, die von den Landesärztekammern gefordert wird, und der steigenden Beliebtheit der Homöopathie hat sich die Zahl der in Deutschland homöopathisch arbeitenden Ärzte in den letzten zwei Jahrzehnten verdreifacht: So führen mittlerweile etwa 6000 Ärzte die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“. Dies entspricht ungefähr drei Prozent der tätigen Allgemeinärzte [16].

Homöopathie im deutschen Klinikalltag?

Behandlung Kind© panthermedia.net / imagepointfr
„Von der Integration der Homöopathie in den Klinikalltag können auch Kinder profitieren.“

Nachdem sie bereits in vielen Arztpraxen erprobt war, hielt die Homöopathie auch in Krankenhäusern Einzug [17]. Die fortschreitende Integration der Homöopathie in den Klinikalltag soll zur Entwicklung ganzheitlicher Behandlungskonzepte führen, die die Vorteile der homöopathischen mit der schulmedizinischen Heillehre und anderer naturheilkundlichen Disziplinen verknüpfen sollen. Solche Konzepte werden zum Beispiel aktuell im Rahmen eines dreijährigen Förderprojektes an vier verschiedenen deutschen Kinderkliniken entworfen und erweitert [18].

Fazit

Wer sich homöopathisch therapieren lassen will, sollte die Dienste eines gut ausgebildeten Therapeuten in Anspruch nehmen. Bei Ärzten ist dies auf den ersten Blick zu sehen: Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ haben ihre Kenntnisse in einer einheitlichen, staatlich geregelten Weiterbildung erworben. Bei einem Heilpraktiker lohnt es sich nachzufragen, welche homöopathischen Ausbildungs- oder Qualitätsnachweise er erlangt hat.
Homöopathie gilt als sanfte und nebenwirkungsarme Therapiemethode, ihre Arzneien sind nicht verschreibungspflichtig und jeder könnte diese ohne den Rat eines homöopathischen Therapeuten einnehmen. Doch kann ihre Anwendung auch Gefahren mit sich bringen: Nicht alle Erkrankungen und Beschwerden sind dazu geeignet, ausschließlich homöopathisch behandelt zu werden. Nur ein erfahrener und gut ausgebildeter homöopathisch arbeitender Therapeut, sei er nun Arzt oder Heilpraktiker, wird die Möglichkeiten und Grenzen der homöopathischen Methode richtig einschätzen. Er wird beurteilen können, ob neben der Homöopathie auch weitere schulmedizinische Maßnahmen erforderlich sind [19].

Quellenangaben:

[1] Juris: „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“, http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html, 10.10.2015
[2] Statistisches Bundesamt: „Kostenstruktur bei Einrichtungen des Gesundheitswesens 2010“, https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/DienstleistungenFinanzdienstleistungen/KostenStruktur/FbKostenstrukturGesundheitswesen0020015.pdf?__blob=publicationFile, 12.10.2015
[3] Dachverband Komplementärmedizin: „Eidgenössischer Naturheilpraktiker/in ist Realität“, http://www.hvs.ch/images/stories/HVS/PDF/Home/20150504_MM_OdA_Dakomed_Naturheilpraktiker_D.pdf, 12.10.2015
[4] Berlin.de: „Heilkunde und Heilpraktiker“, https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.334742.php, 10.10.2015
[5] Jurion: „Bundesgerichtshof, Urt. v. 29.01.1991, Az.: VI ZR 206/90“, https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1991-01-29/VI-ZR-206_90, 10.10.2015
[6] Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. (VKHD): „Wir über uns“, http://www.vkhd.de/wir-ueber-uns-2, 12.10.2015
[7] Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ): „Zertifizierung/ Akkreditierung“, http://www.homoeopathie-zertifikat.de/index.php/zertifizierung-akkreditierung/informationen-zur-zertifizierungakkreditierung, 11.10.2015
[8] Bund klassischer Homöopathen Deutschlandes e.V. (BKHD): „Sicherheit durch Qualitätsstandards“, http://www.bkhd-zweckbetrieb.de/qualitaetsmanagement.php, 10.10.2015
[9] Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung: „Homöopathie heute/ Vom Arzt zum Homöopathen“, http://www.igm-bosch.de/content/language1/html/12938.asp, 09.10.2015
[10] Bundesärztekammer: „Beschlussprotokoll 106. Dt. Ärztetag 2003: Zu Punkt II der Tagesordnung: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung, 4. Homöopathie“:
, 08.10.2015
[11] Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ): „Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie“, https://www.dzvhae.de/homoeopathie-fuer-aerzte-und-fachpublikum/fortbildung/homoeopathischer-arzt-werden-1-939.html, 08.10.2015
[12] Ärztekammer Westfalen-Lippe: „Zusatzweiterbildung Homöopathie“, http://www.aekwl.de/fileadmin/weiterbildung/doc/WBO_01.10.2008/Merkblaetter/Abschnitt_C/wori_9.04_ZW_Homoeopathie.pdf, 08.10.2015
[13] Bundesärztekammer: „(Muster-)Weiterbildungsverordnung“, https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/03/MWBO_Musterweiterbildungsordnung-der-Bundes%C3%A4rztekammer.pdf, 11.10.2015
[14] Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ): „Diplom Homöopathie des DZVhÄ e.V.“, https://lv-nrw.dzvhae.de/lvnrw-dzvhae-diplom-homoeopathie/diplom-homoeopathie-des-dzvhae-e.v..html, 09.10.2015
[15] Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ): „Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ“, https://www.dzvhae.de/dzvhae-homoeopathie-aerzte/homoeopathie-diplom/das-homoeopathie-diplom-des-dzvhae-1-796.html, 09.10.2015
[16] Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung: „Homöopathie heute/ Nachfrage und Angebot“, http://www.igmbosch.de/content/language1/html/12938.asp, 08.10.2015
[17] Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ): „Krankenhäuser mit homöopathischer Versorgung“, https://www.dzvhae.de/homoeopathie-fuer-patienten/homoeopathische-behandlung/klinik/homoeopathie-in-der-klinik.html, 10.10.2015
[18] Michel Gehrke: „Naturheilkunde und Homöopathie in der Kinder- und Jugendmedizin“, http://www.carstens-stiftung.de/artikel/naturheilkunde-und-homoeopathie-in-der-kinder-und-jugendmedizin.html, 10.10.2015
[19] Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ): „Möglichkeiten und Grenzen der Homöopathie“, https://www.dzvhae.de/homoeopathie-fuer-patienten/grundlagen-der-homoeopathie/-1-159.html, 13.10.2015