Folgen Sie uns unter

headerimage-Apothekenpflicht homöopathischer Arzneimittel
teaserimage-Apothekenpflicht homöopathischer Arzneimittel

Apothekenpflicht homöopathischer Arzneimittel

Um den Verbraucher vor Missbrauch und Betrug zu schützen, gibt es in Deutschland und der EU jede Menge Vorschriften, die alle möglichen Lebensbereiche regeln...

Veterinärhomöopathie © panthermedia.net / pp76

Homöopathische Arzneimittel und Apothekenplicht

Um den Verbraucher vor Missbrauch und Betrug zu schützen, gibt es in Deutschland und der EU jede Menge Vorschriften, die alle möglichen Lebensbereiche regeln. Gerade die medizinische Versorgung ist davon betroffen. So unterliegen auch die Herstellung und der Verkauf homöopathischer Medikamente strengen Richtlinien. Um im Handel erhältlich zu sein, muss hierzulande ein Präparat den Regeln des Homöopathischen Arzneimittelbuches (HAB) entsprechen. Darin sind Anforderungen an die Herstellung und die Reinheit der Wirkstoffe und Trägerstoffe festgehalten und formuliert. Das Homöopathische Arzneimittelbuch ist ein Bestandteil des Deutschen Arzneimittelbuches (DAB), das die Zulassung und Registrierung aller Arzneien auf dem deutschen Markt reguliert.[1][2]

Dementsprechend sind in Deutschland beinahe alle homöopathischen Arzneien apothekenpflichtig. Das bedeutet, dass diese Mittel nur in Apotheken und auch nur durch Fachkräfte an Patienten verkauft werden dürfen. Festgeschrieben ist das im § 43 des Arzneimittelgesetzes (AMG).[3] Dieses Verfahren ermöglicht Beratungsgespräche und Hinweise zur Verwendung der Arzneien und schützt den Verbraucher vor Falschmedikation und Anwendungsfehlern. Einige wenige Homöopathika sind nicht nur apothekenpflichtig, sondern unterliegen sogar der Verschreibungspflicht. Sie sind nur nach Vorlage eines von einem Arzt ausgestellten Rezeptes erhältlich.[4][5]

Nicht apothekenpflichtig Apothekenpflichtig Verschreibungspflichtig
Von der Apothekenpflicht ausgenommen sind Medikamente, wenn sie „ausschließlich zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu dienen bestimmt sind“. Freiverkäuflich sind außerdem verschiedene pflanzliche Präparate, Heilwässer und –salze, Pflaster und Desinfektionsmittel.[3]
Da homöopathische Arzneien zur Behandlung und Linderung von Krankheiten vorgesehen sind und darüber hinaus bei Herausgabe Beratungsbedarf besteht, sind sie in aller Regel nicht zum freien Verkauf bestimmt.
Beinahe alle homöopathischen Arzneimittel sind in Deutschland apothekenpflichtig. Das bedeutet, dass sie den Richtlinien des Homöopathischen Arzneimittelbuches entsprechen, registriert oder zugelassen sind und zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten und Leiden vorgesehen sind. Ab einer Potenzierung von D4 sind alle homöopathischen Mittel rezeptfrei verkäuflich.
Apothekenpflichtige Arzneien können ohne Vorlage eines durch einen Arzt ausgestellten Rezeptes erworben werden. Bei Herausgabe des Präparates sollte der Apotheker ein Beratungsgespräch mit dem Kunden führen.
Einige wenige homöopathische Mittel sind verschreibungspflichtig. Sie dürfen nur nach Vorlage eines von einem Arzt ausgestellten Rezeptes herausgegeben werden. Das liegt daran, dass einige Homöopathika aus giftigen Ausgangssubstanzen hergestellt werden und in niedrigen Potenzen unter Umständen eine schädigende Menge dieser Substanzen enthalten. Das gilt beispielsweise für Acontium napellus (Blauer Eisenhut) oder Arsenicum album (Weißes Arsen). Deshalb sind homöopathische Mittel in Potenzen bis D3 in der Regel verschreibungspflichtig.[6][7]

Homöopathische Arzneien sind dann im Handel erhältlich, wenn sie entweder zugelassen oder registriert sind. Die EU-Richtlinie 2001/83/EG führt aufgrund der Besonderheiten der homöopathischen Methode und der Schwierigkeit, deren Wirksamkeit in klinischen Versuchen zu erproben, ein vereinfachtes Verfahren ein. Solange das Präparat nicht unter Angabe einer besonderen Heilanzeige herausgegeben wird, zur oralen oder äußerlichen Behandlung bestimmt ist, solange es den Reglungen des Homöopathischen Arzneimittelbuches entspricht und in einer Potenz von D4 bzw. C2 (Verdünnungsgrad 1:10.000) oder höher verkauft wird, muss es lediglich registriert, aber nicht zugelassen werden. Soll ein Mittel in einer Potenz von D3 oder niedriger verkauft werden oder mit einer besonderen Heilanzeige versehen werden, muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Bei zugelassenen Mitteln ist eine Indikation im Beipackzettel angegeben, die durch wissenschaftliche Verfahren wie klinische Studien überprüft wurde. Etwa ein Viertel der homöopathischen Medikamente in Deutschland hat ein solches Zulassungsverfahren durchlaufen. Bei 87 % dieser zugelassenen Arzneien handelt es sich um Kombinationspräparate.[3][8][9]

Dass homöopathische Medikamente in Deutschland beinahe durchgängig der Apothekenpflicht unterliegen, zeigt, dass das alternative Heilverfahren auch von Behörden und Regierungsinstitutionen hinreichend ernst genommen wird. Inzwischen gibt es sogar auf Homöopathie spezialisierte Apotheken, die den Verbraucher bei der Wahl des richtigen Mittels zur Selbstmedikation noch besser beraten und unterstützen können. Durch die Gesetze und Richtlinien zur Zulassung und Registrierung der Präparate ist sichergestellt, dass keine obskuren Zusammensetzungen über den Ladentisch gehen, sondern geprüfte Medikamente.

Quellenangaben:

[1] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte „Arzneibuch nach § 55 AMG“: 30.07.2015
[2] Spektrum.de „Deutsches Arzneimittelbuch“: http://www.spektrum.de/lexikon/ernaehrung/deutsches-arzneimittelbuch/2061 30.07.2015
[3] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)“, § 25, 26, 38, 39, 43 und 44: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/BJNR024480976.html 30.07.2015
[4] Apotheke Homöopathie „Wo kann man homöopathische Mittel kaufen?“: http://www.apotheke-homoeopathie.de/wissen/wo-kann-man-homoeopathische-mittel-kaufen 30.07.2015
[5] Gesundheitsblog Medikamente „Was bedeutet Apothekenpflicht?“: 30.07.2015
[6] Dr. Nicolas Gumpert „Homöopathische Arzneimittel“: http://www.dr-gumpert.de/html/homoeopathische_arzneimittel.html 30.07.2015
[7] Homöopathie Liste „Risiken der Homöopathie“: http://homoeopathie-liste.de/risiken/ 30.07.2015
[8] EU-Recht „Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02001L0083-20121116 30.07.2015
[9] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte „Verkehrsfähige Arzneimittel, die erfolgreich ein Zulassungsverfahren abgeschlossen haben“: 30.07.2015


>> Lesen Sie hier weitere informative Artikel zur Behandlung mit Homöopathe: Apotheken stehen zur Homöopathie, Übernahme von Kosten für Homöopathie durch die Krankenkasse