Urtinktur

Urtinkturen sind flüssige, nicht potenzierte Zubereitungen, die durch Einwirkenlassen eines geeigneten Arzneiträgers (Alkohol) auf die Ausgangsstoffe (meist frisches Pflanzenmaterial) durch Mazeration (Aufweichung) oder Perkolation (Verfahren zur Gewinnung von flüssigen Pflanzenauszügen) erhalten werden. Die Herstellung von homöopathischen Mitteln erfolgt nach den Vorschriften des HAB (Homöopathisches Arzneibuch). Von der Urtinktur ausgehend erfolgen die weiteren Verdünnungen, sog. Potenzierungen, die bei der Herstellung der unterschiedlichen homöopathischen Arzneimittel notwendig sind. Weitere Infos zu den Potenzen finden Sie in diesem Homöopathie-Lexikon. Eine Urtinktur kann in bestimmten Fällen sogar als Arzneimittel eingesetzt werden.